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   RG, 20.12.1881 - 2967/81   

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https://dejure.org/1881,332
RG, 20.12.1881 - 2967/81 (https://dejure.org/1881,332)
RG, Entscheidung vom 20.12.1881 - 2967/81 (https://dejure.org/1881,332)
RG, Entscheidung vom 20. Dezember 1881 - 2967/81 (https://dejure.org/1881,332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Gehört zur Vollendung des durch den §. 259 St.G.B.'s vorgesehenen Vergehens, daß der Absatz der Sache bei anderen, zu welchem der Thäter mitgewirkt hat, wirklich erfolgt ist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 5, 241
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.05.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei; Merkmal des "Absetzens" (beabsichtige Aufgabe der Rechtsprechung zum

    Ein weiteres Argument für das Reichsgericht war die fehlende Strafbarkeit des Versuchs (RGSt 5, 241, 242 f.; RGSt 40, 199; RGSt 55, 58, 59; RGSt 56, 191 f.).

    Von diesem Verständnis ging auch das Reichsgericht aus, das den Verzicht auf den im Absatzbegriff enthaltenen Erfolg - wie dargelegt - allein aus der Handlungsformulierung des Mitwirkens herleitete (RGSt 5, 241, 242 f.).

  • BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei (Erfordernis eines Absatzerfolges bei der vollendeten Hehlerei durch

    Ein weiteres Argument für das Reichsgericht war die fehlende Strafbarkeit des Versuchs (RGSt 5, 241, 242 f.; RGSt 40, 199; RGSt 55, 58, 59; RGSt 56, 191 f.).

    Von diesem Verständnis ging auch das Reichsgericht aus, das den Verzicht auf den im Absatzbegriff enthaltenen Erfolg - wie dargelegt - allein aus der Handlungsformulierung des Mitwirkens herleitete (RGSt 5, 241, 242 f.).

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

    Es genügte vielmehr jede Handlung, die geeignet war, dem Vortäter bei seinen Bemühungen zum Absatz zu helfen, vorausgesetzt, daß sie im Einvernehmen mit ihm vorgenommen wurde (vgl. Dreher, StGB, 34. Aufl. § 259 Anm. 3 B c; Ruß in LK, 9. Aufl. § 259 Rdn. 21 mit weiteren Nachweisen; RGSt 5, 241 f. 56, 191 f; BGH NJW 1955, 350, 351; BGHSt 22, 206, 207).
  • BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54

    Rechtsmittel

    Diese Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 5, 241; 56, 191).
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